Unternehmensgründung in Spanien

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Wer kann in Spanien ein Unternehmen gründen?

Egal, ob Sie ein ausländischer Staatsbürger oder ein spanischer Bürger sind – jeder kann in Spanien ein Unternehmen gründen, sofern er ein legaler Einwohner des Landes ist. Allerdings kann der Prozess je nach Herkunftsland komplexer sein.

Die rechtlichen Schritte zur Unternehmensgründung sind für Ausländer und Einheimische grundsätzlich gleich. Der Unterschied besteht in der Notwendigkeit, eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, was eine zusätzliche Voraussetzung darstellt.

Lassen Sie uns die beiden möglichen Szenarien betrachten:

Für Bürger eines EU-Mitgliedsstaates ist der Prozess unkompliziert. Mit einer NIE-Nummer und einer EU-Registrierungsbescheinigung können Sie direkt mit der Unternehmensgründung fortfahren. Weitere Informationen über den Umzug nach Spanien als EU-Bürger finden Sie hier.

Falls Sie jedoch kein EU-Bürger sind, müssen Sie zunächst ein Arbeitsvisum beantragen, bevor Sie Ihr Unternehmen in Spanien gründen können.

Bevor Sie mit der Gründung eines Unternehmens beginnen, müssen Sie zunächst die passende Rechtsform bestimmen. Diese ist unabhängig vom Geschäftsmodell oder dem spezifischen Projekt. In Spanien gibt es verschiedene Unternehmensstrukturen, die im Handelsgesetzbuch (Código de Comercio) festgelegt sind. Jede hat ihre eigenen Merkmale, sodass es wichtig ist, ihre jeweiligen Zwecke zu verstehen. Die wichtigsten Strukturen werden nachfolgend erläutert:

1. Einzelunternehmen (Sole Trader / Empresario Individual)

Diese Rechtsform eignet sich besonders für kleine Unternehmen, da sie einfach zu gründen ist und kein Mindestkapital erfordert.

Nachteile:

  • Keine Trennung zwischen persönlichem Vermögen und Unternehmensvermögen, was bedeutet, dass der Inhaber unbeschränkt für alle Schulden haftet.
  • Besonders geeignet für Freiberufler, z. B. Maler, Webdesigner oder andere Berufe, die keine formale Unternehmensstruktur benötigen.

Steuern für Einzelunternehmer:

  • Einzelunternehmer zahlen Einkommenssteuer (IRPF) jährlich.
  • Wenn die Einnahmen über 50.000–60.000 € pro Jahr liegen, kann die Steuerbelastung unnötig hoch sein.
  • In diesem Fall wird eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SL) empfohlen.

Einzelunternehmer vs. „Autónomo“ (Selbstständig)

Ein weit verbreitetes Missverständnis ist die Gleichsetzung von “Autónomo” und Selbstständigen.

  • „Autónomo“ bedeutet sowohl Freiberufler als auch Unternehmensleiter.
  • Ein Selbstständiger ist nicht automatisch ein “Autónomo” im steuerlichen Sinne.
  • Beim Ausfüllen der Modelo 036 oder 037 für die Unternehmensgründung muss angegeben werden, ob es sich um ein Einzelunternehmen (“Empresa Individual”) oder eine Selbstständigkeit (“Autónomo”) handelt.

2. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SL – Sociedad Limitada)

  • Beliebteste Unternehmensform in Spanien, da sie flexibel und einfach zu registrieren ist.
  • Erfordert eine Mindestkapitaleinlage von 3.000 €.
  • Empfohlen, wenn die jährlichen Einnahmen über 60.000 € liegen oder wenn eine professionelle Unternehmensstruktur gewünscht ist.

Vorteile:
Begrenzte Haftung auf das investierte Kapital.
Körperschaftssteuer von 25 % auf Unternehmensgewinne.
Pflicht zur Mehrwertsteuer (IVA) Erklärung.

3. Aktiengesellschaft (SA – Sociedad Anónima)

  • Geeignet für große Unternehmen, insbesondere solche, die an der Börse handeln.
  • Erfordert ein Mindestkapital von 60.000 € für die Gründung.
  • Vorteil: Zugang zu externer Finanzierung durch den Verkauf von Aktien.
  • Empfohlen: Erst eine SL gründen und später zur SA umwandeln, falls eine Börsennotierung geplant ist.

4. Zweigniederlassung (Branch Office)

  • Für internationale Unternehmen, die ihre Geschäftstätigkeit in Spanien ausweiten möchten.
  • Erfordert:
    • Eine notariell beglaubigte Vollmacht.
    • Eine Kopie der Gründungsurkunde des Hauptunternehmens.
    • Falls erforderlich, ein Zertifikat über die Geschäftsfähigkeit (Good Standing Certificate).
  • Der Geschäftsführer der Zweigstelle muss in Spanien ansässig sein.

Fazit:

Die Wahl der richtigen Unternehmensstruktur hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter Haftung, Steuern und Kapitalanforderungen. Falls Sie sich unsicher sind, lassen Sie sich von unseren Experten beraten!

Wenn Sie als deutscher Staatsbürger ein Unternehmen in Spanien gründen möchten, profitieren Sie davon, dass Sie als EU-Bürger keine Aufenthaltsgenehmigung oder Arbeitserlaubnis benötigen. Dennoch gibt es einige wichtige rechtliche und steuerliche Schritte, die beachtet werden müssen.

1. Firmenname festlegen und prüfen: Einzigartigkeitszertifikat

  • Erstellen Sie eine Liste mit drei möglichen Firmennamen.
  • Reichen Sie diese beim spanischen Handelsregister (Registro Mercantil) ein, um die Verfügbarkeit zu prüfen.
  • Nach der Genehmigung wird einer der Namen ausgewählt, und Sie erhalten ein Einzigartigkeitszertifikat.

2. Steueridentifikationsnummer (CIF) beantragen

  • Beantragen Sie die CIF (Código de Identificación Fiscal), die Steuernummer für Ihr Unternehmen.
  • Notwendig für steuerliche Registrierung und Geschäftstätigkeiten.
  • Als deutscher Staatsbürger benötigen Sie für den Antrag Ihre Ausweiskopie oder Reisepass.

3. Geschäftskonto eröffnen

  • Ein spanisches Geschäftskonto ist erforderlich, um geschäftliche Transaktionen durchzuführen.
  • Für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SL) muss ein Mindestkapital von 3.000 € in bar oder gleichwertigen Vermögenswerten eingezahlt werden.
  • Nach der Einzahlung stellt die Bank eine Kapitalbescheinigung aus, die für die notarielle Gründung benötigt wird.

4. Gesellschafter bestimmen und Gesellschaftervertrag erstellen

  • Legen Sie fest, wie viele Gesellschafter das Unternehmen haben wird und wer als Geschäftsführer eingetragen wird.
  • Es gibt zwei Arten von Geschäftsführern:
    1. Unternehmensdirektor (nur Verwaltungstätigkeit)
    2. Direktor mit Verwaltungs- und operativen Aufgaben
  • Ein Gesellschaftervertrag regelt die Rechte und Pflichten aller Beteiligten und ist für zukünftige Rechtsfragen von großer Bedeutung.

5. Notartermin und Unterzeichnung der Gründungsurkunde

  • Vorlage des Einzigartigkeitszertifikats, der Steueridentifikationsnummer (CIF) und der Kapitalbescheinigung beim Notar.
  • Festlegung des Firmensitzes, der Tätigkeiten und der Gesellschafter.
  • Unterzeichnung der Gründungsurkunde in Anwesenheit eines Notars.
  • Eintragung des Unternehmens ins spanische Handelsregister (Registro Mercantil) (Dauer: bis zu 3 Wochen).

6. Registrierung beim Finanzamt

  • Die Gründungsurkunde muss beim Finanzamt registriert werden.
  • Das Unternehmen erhält die endgültige Steueridentifikationsnummer (CIF).
  • Anmeldung für die Mehrwertsteuer (IVA) und die Körperschaftssteuer.

7. Anmeldung bei der Sozialversicherung

  • Falls Sie sich als Selbstständiger (Autónomo) registrieren, müssen Sie sich bei der spanischen Sozialversicherung (Seguridad Social) anmelden.
  • Wenn Sie ein Unternehmen mit Angestellten gründen, müssen Sie sich ebenfalls als Arbeitgeber registrieren.
  • Die Anmeldung ist verpflichtend, da Sozialversicherungsbeiträge in Spanien abgeführt werden müssen.

8. Arbeitsverträge und gesetzliche Vorschriften beachten

  • In Spanien gelten strenge Arbeitsgesetze und Beschäftigungsregelungen, die beachtet werden müssen.
  • Falls Sie Mitarbeiter einstellen, müssen Arbeitsverträge entsprechend den spanischen Arbeitsgesetzen aufgesetzt und registriert werden.
  • Unser Arbeitsrechtsteam unterstützt Sie gerne bei Verträgen, Lohnabrechnungen und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen.

Die Einhaltung dieser Schritte stellt sicher, dass Ihr Unternehmen rechtmäßig gegründet und vollständig mit den spanischen Vorschriften konform ist. Falls Sie Unterstützung benötigen, helfen wir Ihnen gerne weiter!

Wenn Sie als deutscher Staatsbürger ein Unternehmen in Spanien gründen, müssen Sie verschiedene Steuerpflichten beachten. Die wichtigsten Steuern für Unternehmer und Unternehmen sind:

1. Körperschaftssteuer (Impuesto sobre Sociedades – IS)

  • Gilt für Gesellschaften mit beschränkter Haftung (SL) und Aktiengesellschaften (SA).
  • Steuersatz: 25 % auf den Gewinn.
  • Für neugegründete Unternehmen gilt in den ersten zwei Jahren ein reduzierter Satz von 15 %.

2. Einkommenssteuer für Selbstständige (Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas – IRPF)

  • Gilt für Einzelunternehmer (Autónomos) und andere nicht eingetragene Unternehmen.
  • Progressive Besteuerung mit Sätzen zwischen 19 % und 47 %, abhängig vom Einkommen.
  • Vorauszahlungen auf die Steuer sind quartalsweise an das Finanzamt zu leisten.

3. Mehrwertsteuer (Impuesto sobre el Valor Añadido – IVA)

  • Standard-Mehrwertsteuersatz in Spanien: 21 %.
  • Ermäßigter Satz von 10 % für bestimmte Dienstleistungen, z. B. Tourismus oder Gesundheitsprodukte.
  • Superreduzierter Satz von 4 % für Grundbedarfsgüter wie Brot, Milch oder Bücher.
  • Unternehmen sind verpflichtet, quartalsweise eine Umsatzsteuererklärung abzugeben.

4. Gewerbesteuer (Impuesto sobre Actividades Económicas – IAE)

  • Gilt für Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 1 Million Euro.
  • Steuersatz variiert je nach Geschäftstätigkeit und Standort.
  • Viele kleine Unternehmen sind von dieser Steuer befreit.

5. Sozialversicherungsbeiträge (Seguridad Social)

  • Selbstständige (Autónomos):
    • Monatlicher Mindestbeitrag ab 230 €, je nach Einkommen progressiv steigend.
    • Pflicht für alle Selbstständigen, unabhängig vom Gewinn.
  • Unternehmen mit Angestellten:
    • Arbeitgeber müssen zwischen 30–35 % des Bruttogehalts eines Mitarbeiters an Sozialversicherungsbeiträgen zahlen.

Steuerliche Unterschiede zwischen Deutschland und Spanien

  • Spanien hat eine niedrigere Körperschaftssteuer (25 %) als Deutschland (ca. 30 % inklusive Gewerbesteuer).
  • Die Einkommenssteuer (IRPF) kann in Spanien für hohe Einkommen (über 300.000 €) mit bis zu 47 % höher sein als in Deutschland.
  • Sozialversicherungsbeiträge für Selbstständige sind in Spanien pflichtig, während sie in Deutschland nur auf freiwilliger Basis gezahlt werden.

Falls Sie steuerliche Beratung benötigen, helfen wir Ihnen gerne dabei, die beste steuerliche Lösung für Ihr Unternehmen in Spanien zu finden.

Die Erlangung eines Geschäftsvisums, insbesondere einer Arbeitserlaubnis zur Unternehmensgründung, umfasst zwei verschiedene Aufenthaltstitel: das Unternehmer-Visum und die Arbeitserlaubnis für Selbstständige. Diese Genehmigungen bieten die spezifische Aufenthaltsart, die für die Gründung eines Unternehmens erforderlich ist.

Die Wahl zwischen den beiden Optionen hängt von der Art Ihrer Geschäftsidee ab.

Unternehmer-Visum

Wenn Ihre Geschäftsidee auf Innovation basiert und Technologie eine zentrale Rolle spielt, ist das Unternehmer-Visum die richtige Wahl. Die Anforderungen sind zwar strenger, und nicht jede Geschäftsidee qualifiziert sich für diese Aufenthaltsgenehmigung, jedoch bietet diese Option viele Vorteile.

Das Antragsverfahren ist schnell, mit einer Entscheidung innerhalb von 20–30 Tagen. Allerdings ist es entscheidend, sich im Voraus mit den Anforderungen vertraut zu machen. Ein detaillierter Businessplan, der ausreichende Fachkenntnisse und eine nachhaltige Finanzierung nachweist, ist zwingend erforderlich. Für eine ausführliche Anleitung empfehlen wir unseren Artikel über das rechtliche Verfahren zur Erlangung des Unternehmer-Visums.

Visum für Selbstständige

Angenommen, Ihre Geschäftsidee umfasst ein traditionelles Unternehmen wie ein Café oder einen Supermarkt.

In solchen Fällen, in denen das Projekt keine technologische Innovation beinhaltet (da es sich um ein bereits existierendes Geschäftsmodell handelt), ist die geeignete Aufenthaltserlaubnis das Visum für Selbstständige, im Wesentlichen eine reguläre Arbeitserlaubnis für Selbstständige.

Obwohl eine Geschäftsidee keine technologische Innovation erfordern muss, um für das Selbstständigen-Visum akzeptiert zu werden, erfüllt nicht jedes Unternehmen die Voraussetzungen. Daher ist eine sorgfältige Prüfung der Geschäftsidee notwendig, um die passende Unternehmensform zu bestimmen.

Die Wahl der richtigen Unternehmensform für Ihr Geschäft kann eine Herausforderung sein. Doch unser erfahrenes Anwaltsteam steht Ihnen zur Seite, um Sie durch den gesamten Prozess zu begleiten und sicherzustellen, dass Ihre Unternehmensgründung in Spanien erfolgreich verläuft.

Wenn Sie bereit sind, Ihr Unternehmen in Spanien zu gründen oder Fragen zur Unternehmensgründung haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team von Fachanwälten ist bereit, Sie zu unterstützen und Ihnen die rechtliche Beratung zu bieten, die Sie für Ihren Erfolg benötigen.

Wie kann ein Anwalt mir bei der Unternehmensgründung in Spanien helfen?

Ein Anwalt kann Sie während des gesamten Antragsverfahrens mit rechtlicher Beratung und Unterstützung begleiten. Einige der Möglichkeiten, wie ein Anwalt Ihnen helfen kann, sind:

Ein Anwalt kann Sie während des gesamten Gründungsprozesses unterstützen und wertvolle rechtliche Beratung bieten, insbesondere in den folgenden Bereichen:

Die richtige Unternehmensstruktur wählen
Ein Anwalt hilft Ihnen bei der Entscheidung für die passende Rechtsform, sei es eine Sociedad Limitada (SL – Gesellschaft mit beschränkter Haftung), eine Autónomo (Selbstständigkeit) oder eine andere Unternehmensstruktur. Diese Wahl beeinflusst Ihre Steuern, Haftung und das erforderliche Kapital.

Erfüllung der rechtlichen Anforderungen
Ihr Anwalt stellt sicher, dass Ihr Unternehmen alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt, einschließlich der Registrierung im spanischen Handelsregister, der Beantragung der CIF (Steueridentifikationsnummer) und der Einhaltung lokaler Vorschriften.

Erstellung und Prüfung wichtiger Dokumente
Ein Anwalt übernimmt die Erstellung und Überprüfung essenzieller Dokumente, wie z. B. Gründungsurkunden, Verträge mit Partnern oder Investoren sowie andere geschäftsrelevante Vereinbarungen.

Steuerliche und arbeitsrechtliche Unterstützung
Ein Anwalt hilft Ihnen dabei, Ihr Unternehmen in Übereinstimmung mit den spanischen Steuergesetzen und arbeitsrechtlichen Vorschriften zu führen, um teure Fehler zu vermeiden.

Vertretung in rechtlichen Angelegenheiten
Falls rechtliche Streitigkeiten oder Probleme während oder nach der Unternehmensgründung auftreten, steht Ihnen ein Anwalt zur Seite, um Ihre Interessen zu vertreten.

Wenn Sie daran interessiert sind, ein Unternehmen in Spanien zu gründen, zögern Sie nicht, uns noch heute zu kontaktieren.

Unser erfahrenes Anwaltsteam steht bereit, Sie zu unterstützen und Sie durch den gesamten Antragsprozess zu begleiten. Lassen Sie uns Ihnen helfen, Ihren Traum vom Leben und Arbeiten in Spanien zu verwirklichen.

Leben

Arbeit

Stimmen der Zufriedenheit

Unternehmensgründung in Spanien mit Madeleine Cadwell

“Die Gründung eines Unternehmens in Spanien kann kompliziert sein, aber Madeleine hilft Ihnen, den Prozess zu verstehen.“

  • Beantragung der NIEs für Gesellschafter und Geschäftsführer
  • Erstellung der Satzung
  • Einreichung der Dokumente beim Handelsregister
  • Eröffnung eines spanischen Bankkontos

Lebensqualität für Sie und Ihr Unternehmen

Warum Spanien?

Die Gründung eines Unternehmens in Spanien bietet zahlreiche Vorteile. Erstens eröffnet sie die Möglichkeit, in einem der faszinierendsten Länder Europas zu leben – mit pulsierenden Städten, einer atemberaubenden Küste und einem reichen kulturellen Erbe. Zweitens erhalten Sie Zugang zu Spaniens florierendem digitalen und technologischen Ökosystem, das wertvolle Networking-Möglichkeiten und berufliches Wachstum fördert. Schließlich ermöglicht das Visum für digitale Nomaden, die spanische Gastfreundschaft zu genießen, die vielfältige Küche zu probieren und die verschiedenen Regionen des Landes zu erkunden – und das bei einem flexiblen Gleichgewicht zwischen Arbeit und Freizeit.

Kulturelle Vielfalt

Tauchen Sie in die reiche spanische Kultur ein.

Zentrale Lage

Reisen Sie durch Europa ohne Visabeschränkungen.

Stabile Wirtschaft

Spanien verfügt über eine stabile und wachsende Wirtschaft.

Kulinarische Erlebnisse

Genießen Sie weltbekannte spanische Spezialitäten und Weine.

Erschwingliche Lebenshaltungskosten

Die Lebenshaltungskosten sind niedriger als in vielen anderen europäischen Ländern.

Zugang zum Gesundheitssystem

Profitieren Sie von hochwertigen medizinischen Einrichtungen und Dienstleistungen.

Qualifizierte Arbeitskräfte

Spanien bietet eine hochqualifizierte und mehrsprachige Belegschaft.

Reisemöglichkeiten

Entdecken Sie die vielfältigen Regionen Spaniens.

Häufig gestellte Fragen

Die Gründung eines Unternehmens in Spanien als Ausländer kann ein relativ einfacher Prozess sein, erfordert jedoch einige zusätzliche Schritte und Dokumente im Vergleich zur Gründung durch einen spanischen Staatsbürger. Sie müssen unter anderem eine Ausländer-Identifikationsnummer (NIE) beantragen und Ihr Unternehmen beim Handelsregister registrieren.

Die rentabelsten Geschäftsbereiche in Spanien hängen von der Marktnachfrage und aktuellen Trends ab. Besonders erfolgreiche Branchen sind derzeit Technologie, Tourismus, erneuerbare Energien und Gesundheitswesen.

Ja, US-Bürger können in Spanien ein Unternehmen gründen, und der Prozess ist ähnlich wie für andere ausländische Staatsbürger. Allerdings sollten steuerliche Auswirkungen und rechtliche Anforderungen, die sich von denen in den USA unterscheiden, berücksichtigt werden. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Fallbewertung!

Nach dem Brexit kann die Unternehmensgründung in Spanien zusätzliche Schritte erfordern, darunter die Beantragung einer Arbeitserlaubnis und die Erfüllung neuer regulatorischer Anforderungen.

Internationale Unternehmen können auf verschiedene Weise in den spanischen Markt eintreten, darunter:

  • Gründung einer Tochtergesellschaft oder Zweigstelle in Spanien
  • Zusammenarbeit mit einem lokalen Unternehmen
  • Direkter Export von Waren und Dienstleistungen

Das spanische Steuersystem ist komplex und umfasst mehrere Steuerarten:

  • Körperschaftssteuer: 25 % (für neue Unternehmen 15 % in den ersten zwei Jahren)
  • Mehrwertsteuer (IVA): 21 % (Standardsatz), 10 % (ermäßigt) und 4 % (superermäßigt)
  • Lokale Steuern

Unternehmen müssen ihre Steuerpflichten erfüllen, einschließlich der fristgerechten Abgabe von Steuererklärungen und Steuerzahlungen.

Das spanische Arbeitsrecht ist umfassend und bietet starken Schutz für Arbeitnehmer. Arbeitgeber müssen Vorschriften zu Arbeitsverträgen, Löhnen, Arbeitszeiten und anderen Beschäftigungsbedingungen einhalten. Unser Arbeitsrechtsteam kann Sie bei den Anforderungen unterstützen.

Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es für die Gründung eines Unternehmens in Spanien?
Zu den Finanzierungsmöglichkeiten gehören Bankkredite, Risikokapital, staatliche Fördermittel und Crowdfunding.

Es kann kulturelle und sprachliche Barrieren geben, aber viele spanische Fachkräfte sprechen Englisch, und es gibt zahlreiche Ressourcen, um kulturelle Unterschiede zu überbrücken. Es ist wichtig, die lokalen Geschäftspraktiken und Traditionen zu verstehen und zu respektieren.

Lexidy hat Erfahrung in der Unterstützung ausländischer Unternehmer bei der Gründung eines Unternehmens in Spanien. Mit unserem Rechtsteam werden Sie keine Sprachbarrieren in Spanien spüren.

Unser Team

Für uns ist Lexidy mehr als nur eine Kanzlei – es ist eine Lebenseinstellung. Unsere größte Motivation ist es, unseren Mandanten die Zufriedenheit und Freude eines erfolgreichen Unternehmensprozesses zu ermöglichen.

Wir möchten Ihnen helfen, Ihre Ziele und Träume zu verwirklichen – sei es durch die Gründung eines Unternehmens in Spanien oder eine lohnende Investition.

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